Kältemittel und Industriegas haben ein breites Einsatzspektrum. Verwendet werden sie beispielsweise in Kälte und Klimatechnik und in der Automobilbranche. Dessen ungeachtet sollten Arbeiten und die Gasflaschen-Befüllung, in denen Kältemittel zum Einsatz kommen, immer von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
Für den Umgang mit Kältemitteln gibt es sowohl Gefahrenhinweise als auch Nutzungshinweise, um deren Beachtung wir unsere Kunden bitten möchten! Zum Umgang mit Kältemitteln berechtigt sind ausschließlich Personen, die im Besitz der notwendigen Sachkunde sind. Dies betrifft vor allem die EG-Verordnung Nr. 842/2006 (Artikel 3, 4 und 5 Abs. 1) und § 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Mit dem Kauf von entsprechenden Mitteln bestätigen Sie ausdrücklich, dass Sie sachkundig im Sinne der genannten Verordnungen sind und somit eine Verwendung der Kältemittel allein durch eine entsprechend sachkundige Person erfolgt. Dies gilt unabhängig von Einsatzzweck und Einsatzort (z. B. Kälte und Klimatechnik oder Automobilbranche).
Wie andere Flüssiggase sollte auch Kühlmittel stets an einem gut belüfteten Ort aufbewahrt werden. Der direkte Kontakt (z. B. bei der Gasflaschen Befüllung) kann Kaltverbrennungen und Erfrierungen verursachen, das Einatmen des Gases bzw. Dampfes in hoher Konzentration zu Herzrhythmusstörungen führen. Da Gase schwerer sind als Luft, können sie sich in geschlossenen Räumen konzentriert und vor allem in Bodennähe bzw. tiefer gelegenen Bereichen ansammeln.