
Bei Kohlensäure an sich handelt es sich zwar nicht um ein gefährliches Flüssiggas im Sinne der Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV). Die folgenden Nutzungshinweise sind im Umgang mit Industriegas stets zu beachten. Diese gelten auch für den Einsatz als Biergas in Zapfanlagen in der Gastronomie sowie beim Einsatz im Aquarium.
Das Eindringen von Wasser in den Gasbehälter sollte stets vermieden werden. Für den Betrieb sollte nur Ausrüstung verwendet werden, die für das Produkt, dessen Temperatur und den jeweiligen Druck zugelassen ist. Bei der Lagerung sind Flaschen stets gegen Umfallen zu sichern. Die Umgebungstemperatur sollte 50°C nicht überschreiten und der Lagerort gut belüftet sein. Darüber hinaus sollten in der Nähe keine brennbaren Gase oder Stoffe gelagert werden. Im Umgang mit CO₂ sollte stets auf eine wirksame Be- und Entlüftung vor allem am Boden geachtet werden.
Bei Kohlensäure handelt es sich um unter Druck verflüssigtes Gas. Da Kohlendioxid schwerer als Luft ist, können bei einem Austritt kalte Nebel entstehen, die sich großflächig am Boden ausbreiten. Die Flüssigkeit selbst verdampft sehr schnell, sobald sie sich entspannt, und bildet dabei Trockeneis. Hier besteht die Gefahr von Erfrierungen. CO2 kann in hohen Konzentrationen Erstickungen verursachen. Typische erste Symptome sind Verlust des Bewusstseins und der Bewegungsfähigkeit. Das Ersticken selbst wird vom Opfer selbst nicht bemerkt. Als erste Maßnahme sollte ihm mithilfe eines umluftunabhängigen Atemgeräts Frischluft zugeführt werden.
CO₂ selbst ist nicht brennbar. Durch die Einwirkung von Feuer bzw. starker Hitze kann jedoch ein Bersten bzw. eine Explosion der Gasflasche verursacht werden. Im Falle eines Brandes sollte der Behälter aus der Gefahrenzone gebracht oder zumindest gekühlt werden. Zum Löschen können alle bekannten Löschmittel benutzt werden.