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Erstickungsgefahr
Das beim Verdampfen freigesetzte Gas kann in hohen Konzentrationen erstickend wirken. Das freigesetzte Gas sammelt sich am Boden und besonders in Vertiefungen an. Trockeneis darf nie in einem schlecht belüfteten Raum (z.B. Keller, Führerkabinen, etc.) gelagert werden. Eine kleine Menge festen Trockeneises kann gasförmig einen ganzen Raum füllen.
Trockeneis wirkt narkotisierend, schon bei über 7 % in der Atemluft Bewusstlosigkeit und bei Konzentrationen von über 8 % besteht Erstickungs Gefahr !
Kaltverbrennungsgefahr
Trockeneis darf nur mit geeigneten Handschuhen mit direktem Hautkontakt verwendet werden. Für die Augen muss eine Schutzbrille getragen werden. Ansonsten muß jeglicher ungeschützeter Hautkontakt vermieden werden. Bei der Kälteverbrennung stirbt das Gewebe in Sekunden ab, da Trockeneis
Berstgefahr durch Überdruck
Trockeneis darf nicht in Gasdicht schliessenden Verpackungen oder Behältern lagern. Bei der Sublimation (direkte Verdampfung von fest nach gasförmig) dehnt sich das Gas auf das 760-fache des ursprünglichen Volumens aus.
Achtung
Trockeneis unbedingt von Kindern und Tieren unzugänglich aufbewaren.
Lebensgefahr bei Verschlucken
Das Verschlucken von Trockeneis ist aufgrund von Kälteverbrennung bzw. Ersticken lebensgefährlich.
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